Re: Ärger mit Bauträger


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Abgeschickt von Vera am 03 Mai, 2005 um 20:02:05:

Antwort auf: Ärger mit Bauträger von Prangenberg am 03 Mai, 2005 um 11:17:18:

Habe das gerade mal alles gelesen. Bei der Auswahl Ihres Anwalts haben Sie dann ja wohl so viel Glück und Geschick gezeigt wie bei der Auswahl Ihres Bauträgers. Da kann man Ihnen nur raten, diesen dringend über die Sekretärin zu erreichen und alles sauber zu dokumentieren und den Anwalt notfalls in Haftung nehmen, wenn der Mist baut. Bauträger haben meist sehr gute in Fachkreisen anerkannte Anwälte und sich diese nicht über das Telefonbuch an Land gezogen.
Wünsche Ihnen trotzdem viel Glück!

: ich hatte bereits schoneimal unter diesem Titel gepostet und die vorgeschichte beschieben. Mittlerweile haben wir einen RA eingeschaltet. Zeitgleich hat der BT ebenfalls einen RA beauftragt und alle noch fälligen Rechnungen gestellt. Zahlungziel 10 Tage obwohl noch keine Abnahme erfolgt ist und uns weiterhin der Zugang versperrt bleibt. Dummerweise ist unser RA nun 14 Tage im Urlaub und wir wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen. Die Gegenseite droht mit sofortiger Klage bzw. Zwangsvollstreckung, wenn die Zahlung nicht umgehend erfolgt. Wie gesagt es waren Mängel vorhanden (Schimmel und Feuchtigkeit) die jetzt aber von der Gegenseite abgelehnt werden und wir nicht wissen ob die Mängel behoben wurden oder nicht. Der BT ingoriert alle Kontaktversuche.
: Wie sollen wir uns bis zur Rückkehr unseres RA verhalten?





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