Re: Sichtschutz Holz-Lamellenzaun 2 m hoch


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Abgeschickt von Bauamt am 11 Juni, 2013 um 22:29:06:

Antwort auf: Sichtschutz Holz-Lamellenzaun 2 m hoch von Bengel am 11 Juni, 2013 um 19:53:45:

Zuerst bräuchte man eine Rechtsgrundlage, nach der ein Beseitigungsanspruch überhaupt bestehen könte.
In Bayern z.B. wären Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern abstandsflächenrechtlich zulässig.

Erst in einem zweiten Schritt, müsste man prüfen, ob ein ggf. bestehender Anspruch nicht durch die lange Zeitdauer, in denen die Einfriedung geduldet wurde, zwischenzeitlich verwirkt ist.

Zumindest das öffentliche Baurecht ist grundstücks- und nicht personenbezogen, sodass sich ein Grundstückseigentümer das Tun oder Unterlassen seines Rechtsvorfolgers (Verkäufer oder Erblasser usw.) in der Regel anrechnen lassen muss. Deshalb wirkt die Nachbarunterschrift, die z.B. ein Verkäufer in der Vergangenheit im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gegeben hatte auch grundsätzlich für und gegen einen späteren Käufer als Rechtsnachfolger. Der Käufer hätte durch diese Unterschrift der Verkäufers z.B. sein Klagerecht gegen das Bauvorhaben verwirkt.

: In einer Einfamilienhaus-Siedlung in Baden Württemberg sieht man oft, dass die Grundstücke mit z.B. 2 m hohen Sichschutzholzwänden 2m x 2 m abgetrennt sind da die Häuser relativ dicht nebeneinander gebaut sind.
: Frage:
: Könnte da bei einem Grundstückverkauf ein neuer Hauseigentünmer den Abriss verlangen obwohl dieser Sichtschutz schon 20 jahre einvernehmlichen Bestand hatte zwischen den bisherigen Eigentümern ?
: Danke





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