Re: Nutzung von Grundstücken mit mobiler Wohneinheit


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Abgeschickt von Bauassessor am 12 Juni, 2013 um 08:49:37:

Antwort auf: Nutzung von Grundstücken mit mobiler Wohneinheit von Georg von Oertzen am 12 Juni, 2013 um 00:13:53:

Für die dauerhafte Nutzbarkeit eines Grundstücks ist es zweitrangig, ob die Wohneinheit mobil ist oder nicht. Ob Sie ein Grundstück für Wohnzwecke nutzen können, richtet sich nach dem geltenden Bebauungsplan, der entsprechende Festsetzungen zur Nutzung, aber auch zur Lage und Größe der Nutzung gemäß den Gebietskategorien der Baunutzungsverordnung (§ 2 bis 11 BauNVO) enthält.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, muss geprüft werden, ob das Grundstück im Innenbereich gem. § 34 BauGB oder im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Im Außenbereich ist eine Wohnnutzung nur in sehr begrenzten Fällen möglich - bei der Nutzung einer mobilen Einheit würde ich es mal komplett ausschließen, sofern Sie kein Vollerwerbslandwirt sind.

Da das sehr viele, individuelle Kriterien sind, ist es ratsam, Kontakt mit Ihrer Bauaufsicht und dem entsprechenden Planungsamt aufzunehmen. Dort werden Sie vernünftig beraten.

: welche Art von Grundstücken darf mit einer mobilen/ fahrbaren oder transportablen Wohneinheit ( z.B. Zirkuswagen, Wohnmobil oder Wohncontainer) dauerhaft und zeitlich unbegrenzt bewohnt werden?
: Wo wird das ggf. geregelt?





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