Re: Niedersachen GRZ - Definition Baugrundstück


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Abgeschickt von Bauassessor am 12 Juni, 2013 um 08:53:45:

Antwort auf: Re: Niedersachen GRZ - Definition Baugrundstück von René Calmer am 12 Juni, 2013 um 00:30:31:

Hallo,

so wie ich das verstehe, gibt es hier einen "definitorischen" Unterschied zwischen dem empfundenen (Bau)Grundstück (das aus zwei Flurstücken besteht) und dem juristisch definierten Grundstück. Ich bin auch der Auffassung, dass die Regelung für jedes juristische Grundstück gilt. Wenn das jetzt zu Problemen führt: Kann man die beiden Grundstücke denn nicht wieder vereinen?


: Hallo,

: ich würde das gem. BauNVO §19, NBauO §2 Absatz 12, so sehen, dass ich die Flurstücke zusammen addieren dürfte. Da beide Flurstücke zusammen das Baugrundstück bilden.
: Konnte jedoch nichts gegenteiliges in den Gesetzen finden.
: Wäre schön, wenn du deine Aussage kurz begründen könntest. Das Problem ist, dass die Zufahrt zu 100% versiegelt werden soll.

: Vielen Dank.





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