Schäden und Wertminderung infolge Nichtausführung des Kellers als


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Abgeschickt von E. Winkler am 23 Maerz, 2005 um 18:00:28

Wer hat einschlägige Erfahrungen: Ein Bauträger hat uns ein Haus verkauft, vor dessen Bau die vorgeschriebene Standortuntersuchung nicht durchgeführt wurde. Es hat sich zwischenzeitlich hrausgestellt, dass zumindest zeitweilig anstehendes Grundwasser bzw. drückendes Wasser vorhanden ist, so jüngst als Folge der Schneeschmelze. Der Keller wurde mit wasserdichtem Beton ausgeführt, nicht aber als Wanne. Was können mittel- oder langristig für Schäden aufteten? Liegt dadurch eine Wertminderung der Immobilie vor? Wenn ja, in welcher Höhe? - Für entsprechende Informationen sind wir sehr dankbar!




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