Re: Flächennutzungsplan verbindlich?


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Abgeschickt von Bauamt am 19 Juni, 2013 um 17:45:19:

Antwort auf: Re: Flächennutzungsplan verbindlich? von gerrko am 19 Juni, 2013 um 12:23:41:

Der Flächennutzungsplan ist grundsätzlich vollständig unverbindlich.
Er dient nur der Vorbereitung von späteren (verbindlichen) Bebauungsplänen. Wobei anzumerken ist, dass kein Recht auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht.

Ob ein Grundstück dem Innenbereich oder Außenbereich zuzurechnen ist, ist von Darstellungen im Flächennutzungsplan unabhängig.


: Die Behörde teilte mir mit, dass das Grundstück lt. Flächennutzungsplan nicht zum Innenbereich gehört. Nun wäre die Frage ist der Flächennutzungsplan für die Regelung Innen- und Außenbereich verbindlich? Kann sich die Behörde auf den Flächennutzungsplan berufen oder muss der Innen- und Außenbereich unabhängig davon bestimmt werden?





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