fehlende Freistellungserklärung bei abgeschlossenen Bauträgerkaufvertrag


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Abgeschickt von Laurin Neumayer am 19 Juni, 2013 um 21:40:02

Folgende Situation:
Es wurde beim einem Notar einen Bauträgerkaufvertrag (KJ2011) mit einen privaten Bauträger abgeschlossen. Das Objekt wurde von einer Bank vermittelt. Diese ist auch die finanzierende Bank des Bauträgers.
Das erworbene Objekt ist eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte mit Grundstück.

Seit ca. einem Jahr wird das Haus vom Erwerber bewohnt. Nach schriftlicher Vereinbarung ist durch den Bezug aber keine Abnahme vorgenommen worden.
Im Grundbuch ist der Erwerber vorgemerkt.
95% aller Kaufpreisraten wurden auf ein Konto der Bank überwiesen. Hierfür wurden von der Bank Bankbürgschaften ausgehändigt.
5% wurden wegen Restmängel einbehalten. Dies Entspricht dem doppelten der begutachtenden Mängelbeseitigungskosten.

Seit kurzen ist der Bauträger „abgetaucht“ u. hat mitgeteilt das er finanzielle Problem u. dass er sich mit dem Haus übernommen hat. Es sollen sofort die Bürgschaften zurückgeben u. der Restbetrag (5%) überweisen werden. Ansonsten muss er angeblich Insolvenz anmelden u. das Haus würde in die Insolvenzmasse eingehen bzw. würde Zwangsversteigert werden. Des weiteren droht er auch die Rückabwicklung des Kaufvertrag an.
In seinen selbsterstellten Schreiben bezieht er sich auch auf seine Bank.

Nach anwaltlicher Begutachtung ist aufgefallen das entgegen dem Kaufvertrag Zahlungen geleistet wurden. Die Freistellungserklärung nach §3 MaBV wurde nie, wie im Kaufvertrag festgelegt, von der Bank erbracht. Eigentlich hätte der Bauträger kein Zahlungen entgegennehmen dürfen.
Stattdessen hat die Bank Bürgschaften ausgehändigt obwohl Sie den Kaufvertrag kannten.
Daraufhin hat der Anwalt direkt die Bank angeschrieben u. um die Herausgabe der Freistellungserklärung gebeten. Rückantwort: Es dürfen keine Auskünfte erteilen werden, da vom Bauträger keine Entbindung vom Bankgeheimnis vorgenommen wurde.

Es ist nicht auszuschließen das der Bauträger u. seine Bank Interesse haben den Erwerber wieder aus dem Haus raus zu bekommen um dieses neu zu Verkaufen. Den das Haus wurde relativ günstig an den Erwerber verkauft und ist aufgrund der angespannten Marktsituation u. der vom Erwerber zus. umfangreichen Investitionen für Sonderausstattung (Garten/Fliesen/Pflasterarbeiten u.s.w.) deutlich mehr Wert.

Bei der anderen Hälfte des Doppelhauses ist die gleiche Situation.

Welchen rechtlichen Bestand haben die Androhungen des Bauträgers u. wie kann die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber erzwungen werden?




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