Re: Bauvoranfrage


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Abgeschickt von auch BH =bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 Juni, 2013 um 23:03:42:

Antwort auf: Bauvoranfrage von BH am 19 Juni, 2013 um 20:21:10:

Hallo BH,
das kann man nicht so einfach beantworten.......
die ein Doppelhaus bildenden Gebäude müssten zwar nicht vollständig deckungsgleich
aneinander gebaut werden. Die beiden Haushälften könnten zueinander versetzt oder auch
gestaffelt an der Grenze errichtet werden, sie müssten jedoch zu einem wesentlichen Teil
aneinander gebaut sein. In welchem Umfang die beiden Haushälften zusammengebaut sein
müssten, könne weder abstrakt-generell noch mathematisch-prozentual festgelegt werden.
Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalles.
Eine Bauvoranfrage bezieht sich immer nur auf konkrete Fragen.
Die Bauvoranfrage wird auch kleines Genehmigungsverfahren genannt.
Die Bauvoranfrage gibt Ihnen eine erste Auskunft über die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes.
Mit der Bauvoranfrage erfahren Sie auch die Vorschriften, die für ein Grundstück einzuhalten sind.
Die Bauvoranfrage klärt, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
Eine Bauvoranfrage kann sich auch konkret auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beziehen.
Einzelne Fragen können durch eine Bauvoranfrage frühzeitig geklärt werden.
Mit einer förmlichen Bauvoranfrage wird ein Bauvorbescheid erlassen.
Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn vorher nicht klar ist, ob der Entwurf
bauplanungsrechtlich möglich ist.
Wenn der Baubescheid oder die Baugenehmigung positiv sind, kann man sicher sein,
dass innerhalb von zwei (mancherorts auch drei) Jahren über die abgeklärten Fragen
auch in der Baugenehmigung nicht anders entschieden wird.
Der beste Zeitpunkt für eine Bauvoranfrage ist noch vor dem Kauf eines Grundstückes.
Eine Bauvoranfrage wird meistens dann gestellt, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.
Die Fragen in der Bauvoranfrage sollten so konkret wie möglich gestellt werden.
Es ist immer sinnvoll, auch persönliche Gespräche zur Klärung von Fragen im Bauamt zu führen.
Für eine Bauvoranfrage braucht man nicht unbedingt einen Architekten. ist aber sinnvoll.
Die Bauvoranfrage klärt zweifelhafte Punkte Ihres Bauvorhabens.
Die Antwort einer Bauvoranfrage ist in der Regel nicht verbindlich.
Je präziser allerdings die Fragestellung, desto eher kann davon ausgegangen werden,
dass später keine wesentlichen Änderungen auftreten.
Die Bauvoranfrage hat den Vorteil, dass man sich einen aufwändigen Bauantrag erst
einmal erspart.
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wird sich an der bestehenden Nachbarbebauung orientiert.
Bei der formlosen Bauvoranfrage wird nur eine „moralische Bindung“ eingegangen.
Gegen die formlose Bauvoranfrage sind keine Rechtsmittel möglich.
Für eine formlose Bauvoranfrage müssen Sie einen formlosen Antrag einreichen.
Für eine formlose Bauvoranfrage reichen Lageplan und Skizzen als Planunterlagen.
Mit einer förmlichen Bauvoranfrage erhalten Sie einen rechtlich bindenden Bescheid.
Gegen den Bescheid einer förmlichen Bauvoranfrage können Sie Widerspruch einlegen.
Mit der Bauvoranfrage beauftragt der Bauherr einen Bauvorbescheid.
Der Bauvorbescheid klärt im voraus die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens.
Eine Baugenehmigung kann von der Behörde zurückgezogen werden, wenn sich herausstellt,
dass die Planung des Architekten doch nicht genehmigungsfähig ist.
Falls eine Planung eigentlich genehmigungsfähig ist, und fälschlicherweise nicht
genehmigt wird, kann der Bauherr Widerspruch gegen die Verweigerung der
Baugenehmigung einlegen und auch klagen.





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