Re: Bauvoranfrage


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Abgeschickt von Bauamt am 20 Juni, 2013 um 17:53:06:

Antwort auf: Re: Bauvoranfrage von BH am 20 Juni, 2013 um 07:46:07:

Baugenehmigungen vermitteln ein Baurecht aber keine Baupflicht. Daher ist es problemlos möglich mehrere unterschiedliche Baugenehmigungen zu einem Grundstück zu erhalten.
Bei der Entscheidung über ein DH würde ich daher auf den tatsächlich Bestand abstellen und nicht auf evtl. vorab erteilte Vorbescheide oder Baugenehmigungen.

Es dürfte also aus meiner Sicht darauf ankommen, wer zuerst baut und nicht wer zuerst eine Genehmigung erhält.

Die Frage ist aber durchaus interessant. Sie sollten hier die Rechtslage und ggf. dazu ergangene Gerichtsentscheidungen durch einen Fachanwalt prüfen lassen.

: Danke, für die Antwort, aber das beantwortet nicht meine Frage.
: die erste DHH gibt auch die höhe des Gebäudes und in den meisten Fällen die Tiefe vor.
: Ich will diese Dinge alle ausreizen und das Maximum aus dem Bebauungsplan rausholen.
: Hab ich jetzt einen Nachbarn, der vor mir einen Eingabeplanung einreicht und die werte kleiner macht, dann habe ich Pech gehabt. so habe ich das zumindest verstanden.
: Was ist also zu tun, das ich mir das Recht auf meine Abmessungen sicher. Bauvoranfrage ist schneller erstellt als eine Eingabeplanung. Daher meine Frage.




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