Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Franek am 04 Mai, 2005 um 15:02:07:

Antwort auf: Grenzbebauung von Peter am 03 Mai, 2005 um 13:04:12:

Ärgere mich auch zuweilen über die Tatsache, langsam von allen seiten zugebaut zu werden.
Bei derartigen Problemen kann man in die Sprechstunde des Bauamtes gehen und um Klärung bitten.
Die Grenzabstände und Bebaubarkeit ergeben sich aus dem Bebauugsplan und der Landesbauordnung.


: Darf der Nachbar ein beliebig langes Gebäude an die Grenze setzen, in einem Abstand von 3 Meter. Vor allem, darf er es beliebig hoch bauen, und darf es dann noch einen Dachüberstand von ca. einem Meter haben?
: Wenn jetzt noch an diesem Gebäude zu mir ein Carport angebaut wird....





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