Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 21 Juni, 2013 um 17:54:32:
Antwort auf: Balkonhöhe von Stefanie Oberhauser am 21 Juni, 2013 um 09:31:23:
hallo Stefanie Oberhauser,
eine Beschränkung der lichten Höhe gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht.
Um Stoß- bzw. Kopfverletzungen wirksam zu verhindern, soll eine lichte Höhe von 2,00 m nicht unterschritten werden......mal abgesehen vom optischen Eindruck....und der Berechnung der Wohnfläche....