Re: Dachgaubenbreite


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Abgeschickt von Justus am 22 Juni, 2013 um 09:16:00

Antwort auf: Re: Dachgaubenbreite von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 21 Juni, 2013 um 17:49:03:

Danke Bodo.Sehr verwirrend sogar!

Ich bin der Meinung, daß auf Grund des Satzes "Bei Doppelhäusern gilt der gesamte Baukörper." in dem Fall die Länge des ganzen Doppelhauses und nicht nur die Länge der Doppelhaushälfte zählt und somit komm ich auf jeder Seite auf eine Länge von 4 Metern. Ist das richtig?


: hallo Justus,
: etwas verwirrende Angaben.....fragen Sie doch nach bei Ihrer Gemeind/Stadt....
: ich würde das so interpretieren:
: wenn Ihr Haus 8m lang (von Traufe/Rinne zu Traufe/Rinne) ist, dann darf die Summe der Dachaufbauten in der gleichen Richtung nur 4m betragen- für beide Seiten.
: Sie stehen seitlich und schauen auf den Giebel.
: Der Giebel ist 8m lang = Hauslänge 8m.
: Im Klartext je Seite (schräger Dachfläche) 2m-
: von Vorderkante Gaube bis zum "Eintrittspunkt" in die Dachfläche.
: Wenn Sie sich das mal aufzeichnen, merken Sie schon die mögliche "Dominanz" der Gauben!




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