Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Juni, 2013 um 20:05:01

Antwort auf: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport von Thorsten am 29 Juni, 2013 um 13:19:31:

Ohne Bundesland sind keine vernünftigen Rückmeldungen möglich. Darüberhinaus sollte aus der Ablehnung hervorgehen, welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Antrag entgegen stehen. Eine generelle Nachbarzustimmung dürfte nicht grundsätzlich erforderlich sein. Erst wenn es Vorschriften gibt, die nicht eingehalten sind und die Nachbarn in ihren Rechten verletzt sind, wäre eine Nachbarzustimmung erforderlich mit der die Nachbarn auf ihre geschützten Rechte verzichteten.

Eine weitere Vorgehensweise, eine Einschätzung der Chancen und eine Analyse der Möglichkeiten lässt sich nur anhand der konkreten Situation und des geltenden Planungsrechtes herausfinden und empfehlen. Das wird ohne Beratung und Kosten kaum herauszufinden sein.


: Hallo,
: wir haben 2008 ein Einfamilienhaus gekauft, an das seitlich 1996 ein Carport angebaut wurde. Da wir mittlerweile von den Nachbarn immer mehr belästigt werden (sie waren auch schon mit dem Vorbesitzer vor Gericht wegen anderer Dinge), haben diese eine Bauanzeige beim Bauordnungsamt gemacht. Die Prüfung hat ergeben, dass es für das Carport keine gültige Baugenehmigung gibt.
: Wir haben jetzt im Rahmen des nachträglichen Baurechtlichen Verfahrens einen Bauantrag gestellt. Dieser wurde nun abgelehnt, weil es an der Grundstücksgrenze steht und die Nachbarn im Rahmen der Beteiligung die Zustimmung abgelehnt haben.
: Wir wollen nun dagegen Vorgehen, auch aufgrund der Tatsache, dass es schon 1996 eine Eingabe der Nachbarn gab. Die Stadt hat damals aber nichts unternommen und sagte: " das wäre damals wohl eingeschlafen!"
: Was können wir machen, wie stehen die Chancen? Wie geht man vor? Wir benötigen das Carport auch als Sichtschutz für unsere Kinder, weil diese Angst vor den Idioten haben.
: Vielen Dank!





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