Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport


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Abgeschickt von Bauamt am 29 Juni, 2013 um 23:13:34:

Antwort auf: Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport von Dirk Baumeister am 29 Juni, 2013 um 20:05:01:

Ergänzend ist anzumerken:
Wenn der Carport tatsächlich gegen baurechtliche Vorschriften verstößt und daher rechtswidrig ist, spielt es keine Rolle, wie lange eine Behörde davon wusste und nichts unternahm.

Maßnahmen der Gefahrenabwehr unterliegen grundsätzlich nicht der Verwirkung durch Zeitablauf.
Anders wäre es allenfalls, wenn die Behörde schriftlich(!) eine dauerhafte Duldung des rechtswidrigen Bestandes zugesichert hätte. Das müssten Sie dann aber beweisen können.

Und ja, ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften ist eine Gefahr im rechtlichen Sinne (Gefahr durch Nachahmer, Brandschutz, Belichtung des Nachbargrundstückes, Sicherstellung der Baugenehmigungspflicht usw. je nach konkreter Fallkonstellation).

Haben Sie denn bereits einen formellen Ablehnungsbescheid erhalten, oder bewegen Sie sich noch im Beratungs- oder Anhörungsstadium ?
Falls ja, können Sie ja die rechtliche Begründung inkl. der angegebenen Gesetzesstellen hier posten. Das würde evtl. weiterhelfen.

: Ohne Bundesland sind keine vernünftigen Rückmeldungen möglich. Darüberhinaus sollte aus der Ablehnung hervorgehen, welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Antrag entgegen stehen. Eine generelle Nachbarzustimmung dürfte nicht grundsätzlich erforderlich sein. Erst wenn es Vorschriften gibt, die nicht eingehalten sind und die Nachbarn in ihren Rechten verletzt sind, wäre eine Nachbarzustimmung erforderlich mit der die Nachbarn auf ihre geschützten Rechte verzichteten.

: Eine weitere Vorgehensweise, eine Einschätzung der Chancen und eine Analyse der Möglichkeiten lässt sich nur anhand der konkreten Situation und des geltenden Planungsrechtes herausfinden und empfehlen. Das wird ohne Beratung und Kosten kaum herauszufinden sein.

:
: : Hallo,
: : wir haben 2008 ein Einfamilienhaus gekauft, an das seitlich 1996 ein Carport angebaut wurde. Da wir mittlerweile von den Nachbarn immer mehr belästigt werden (sie waren auch schon mit dem Vorbesitzer vor Gericht wegen anderer Dinge), haben diese eine Bauanzeige beim Bauordnungsamt gemacht. Die Prüfung hat ergeben, dass es für das Carport keine gültige Baugenehmigung gibt.
: : Wir haben jetzt im Rahmen des nachträglichen Baurechtlichen Verfahrens einen Bauantrag gestellt. Dieser wurde nun abgelehnt, weil es an der Grundstücksgrenze steht und die Nachbarn im Rahmen der Beteiligung die Zustimmung abgelehnt haben.
: : Wir wollen nun dagegen Vorgehen, auch aufgrund der Tatsache, dass es schon 1996 eine Eingabe der Nachbarn gab. Die Stadt hat damals aber nichts unternommen und sagte: " das wäre damals wohl eingeschlafen!"
: : Was können wir machen, wie stehen die Chancen? Wie geht man vor? Wir benötigen das Carport auch als Sichtschutz für unsere Kinder, weil diese Angst vor den Idioten haben.
: : Vielen Dank!




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