Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport


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Abgeschickt von H. Hallmackenreuther am 01 Juli, 2013 um 16:33:00:

Antwort auf: Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport von Thorsten am 01 Juli, 2013 um 13:10:47:

Carport mit grenzständigem Giebel - Sachen gibt's.

Zunächst befinden Sie sich doch noch im Stadium der Anhörung zur Ablehnung. Da ist das Kind doch noch nicht gänzlich in den Brunnen gefallen. Die Ausführungen des Bauamtes hören sich sowohl zutreffend als auch detailliert an und weisen Ihnen doch genau den Weg. Ändern Sie Ihre eingereichten Bauvorlagen so, dass eine mittlere Wandhöhe an der Nachbargrenze von 3 m eingehalten wird. Dann sind keine Abstandsflächen erforderlich und der Nachbar hat nichts zu melden. Wenn Sie die Genehmigung dann haben, müssen Sie nur noch Ihren Carport entsprechend umbauen (flachere Dachneigung, Krüppelwalm, o.ä.) und fertig ist die Laube.

Gutes Gelingen,
H. Hallmackenreuther





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