Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport


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Abgeschickt von H. Hallmackenreuther am 02 Juli, 2013 um 10:37:25:

Antwort auf: Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport von Thorsten am 01 Juli, 2013 um 16:52:57:

Wenn Ihr Bauvorhaben am Ende (nach Genehmigung und vorschriftsgemäßem Umbau) alle öffentlichen Vorschriften - hier insbesondere § 6 Abs. 11 BauO NRW - einhält und somit keine nachbarlichen Belange mehr (negativ) tangiert sind, ist eine Nachbarzustimmung entbehrlich.

Ihr Nachbar muss - verkürzt gesagt - derzeit nicht zustimmen, weil Ihr Carport an der Grenze steht, sondern weil Ihr Carport zu hoch ist. Derzeit hat er ein Abwehrrecht, weil Ihr Carport die Vorschriften, die unter anderem auch dem Schutz des Nachbarn dienen, nicht einhält. Wenn dieser Aspekt wegfällt und der Carport vorschriftsmäßig ist, kann der Nachbar sich zwar gerne beschweren. Für das Bauamt gibt es dann aber keinen Grund mehr Ihren Antrag abzulehnen, da sich das Erfordernis für eine Zustimmung des Nachbarn, dass er eine Übeschreitung der öffentlichen Vorschriften zu seinen Ungunsten hinnimmt, mangels Anspruchsgrundlage in Luft auflöst.
Kurzum: Wenn Ihr Carport den Vorschriften entspricht, hat der Nachbar ihn ohne zu Murren hinzunehmen. Das weiß auch das Bauamt.

Mit freundlichen Grüßen,
H. Hallmackenreuther

: OK, das war verstanden! Aber was ist mit der Zustimmung des Nachbarn, da es sich ja um eine Grenzbebauung handelt?


: : Carport mit grenzständigem Giebel - Sachen gibt's.

: : Zunächst befinden Sie sich doch noch im Stadium der Anhörung zur Ablehnung. Da ist das Kind doch noch nicht gänzlich in den Brunnen gefallen. Die Ausführungen des Bauamtes hören sich sowohl zutreffend als auch detailliert an und weisen Ihnen doch genau den Weg. Ändern Sie Ihre eingereichten Bauvorlagen so, dass eine mittlere Wandhöhe an der Nachbargrenze von 3 m eingehalten wird. Dann sind keine Abstandsflächen erforderlich und der Nachbar hat nichts zu melden. Wenn Sie die Genehmigung dann haben, müssen Sie nur noch Ihren Carport entsprechend umbauen (flachere Dachneigung, Krüppelwalm, o.ä.) und fertig ist die Laube.

: : Gutes Gelingen,
: : H. Hallmackenreuther





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