Zahlt Bauträger Mietminderung? Wohnung nicht fertig


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Abgeschickt von claugi am 02 Juli, 2013 um 21:09:20

Neubauwohnung- Fertigstellung 01.07.2013. Abnahme mit 46 Mängeln war am 16.06.2013. Dachterrasse nicht angelegt,nur Split . Zählt aber zum Wohnraum. Wohnung ist ab 01.07. vermietet, Mängel nur z.T. beseitigt. Es fehlen z.B. noch die Duschbrauseschläuche, die Heizung ist noch nicht verdrahtet... Frage: Da Terrasse als Wohnraum gilt, kann Mieter Miete mindern. Aber muss der Bauträger, der seinem Termin nicht nachkommt, dafür aufkommen? Es steht noch die Restzahlung an, kann ich für die Verzögerung Geld abziehen und wie viel? Was muss ich im Vorfeld der Baufirma mitteilen? Mieter hat schwere Terrassenmöbel, die nicht auf die jetzige Terrasse gestellt werden können. Evtl. Schädigung des Untergrundes... Die Möbel kann man auch nicht einfach zusammenklappen und ins Wohnzimmer stellen, wenn die Firma mal die Terrasse machen will. Wie sieht es mit Einlagerungskosten für diese Möbel aus? Wir sind ja alle davon ausgegangen, dass der gesamte Wohnraum zum 01.07. benutzt werden kann... Ich würde mich auf Antworten freuen!! Vielen Dank!



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