Re: Baulinie erlischt 3 Jahre nach Abriß? - dann nur noch Grünfläche weil keine Baulücke?


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Abgeschickt von Jan am 03 Juli, 2013 um 19:07:46

Antwort auf: Re: Baulinie erlischt 3 Jahre nach Abriß? - dann nur noch Grünfläche weil keine Baulücke? von Bauassessor am 02 Juli, 2013 um 11:48:42:

Hallo,

erstmal Danke für die Rückmeldungen!
Ich habe am Montag nochmal einen Termin beim Bauamt und werde einen Architwkten voraussichtlich mitnehman.
Jeden, den 8ch frage findet diese Gesch8chte komisch...
Mal schauen, ob man da etwas Licht ins Dunkwl bringen kann.
Ich melde mich, wenn ich die wwitwren Infos habe...
DANKE


: Hallo,

: eine 3-Jahresfrist bei Gebäuden im Innenbereich gibt es nicht - nur im Außenbereich kenne ich eine Regelung, dass man bis zu 3 Jahre nach dem Abriss eines Gebäudes dieses wieder IDENTISCH neu aufbauen darf...

: Keine Ahnung, was man Ihnen da verkaufen will - aber es hört sich für mich so an, als bräuchten Sie eine anwaltliche Beratung oder jemanden, der Ihnen einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellt.

:
: : Hallo,

: : sorry, bin nur laie...folgende Infos habe ich:

: : Es handelt sich um den Innenberich.
: : Die landwirtschaftliche Flächer (GWLF) wurde um ca. 1900 bebaut und mehrmals angebaut...
: : Daher gibt es auf dem Grundstück auch keinen Bebauungsplan.

: : Um das Objekt herum sind Wohnflächen teilw. mit Bebauungsplan entstanden (ca. 1960).
: : Mir wurde gesagt, dass ich nach einem Abriss an der gleichen Stelle innerhalb der ungefähren bestehenden Baulinie wieder bauen darf, aber das innerhalb der nächsten 3 Jahren geschehen muss und man evtl. noch mal 3 Jahre verlängern kann.

: : Kann ich nicht mit einem Gartenhaus oder einer Garage das Baufenster "absichern"???

: : Danke!

: :
: : : Der Sachverhalt ist leider nicht nachvollziehbar.
: : : Wichtig wäre zu wissen, ob die Grundstücke im bauplanungsrechtlichen Außenbereich oder Innenbereich liegen.

: : : Den Begriff des Bebauungsplanes bringen Sie wohl durcheinander. Ein Bebauungsplan wird nicht mal eben von einem Ortsvorsteher erstellt. Es handelt sich hierbei um eine Satzung, die im Gemeinderat formell beschlossen werden muss. Ein Bebauungsplan benötigt ein aufwendiges Aufstellungsverfahren inkl. naturschutzrechtlicher Untersuchungen usw.

: : : Jedenfalls besteht kein Recht darauf, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. Ob sie das will, kann hier niemand wissen. Das sind politische Entscheidungen, die in der Regel von stadtplanerischen Absichten einer Gemeinde abhängen.

: : :
: : : : Hallo,

: : : : Ich bin im kurz davor 2 Bauplätze nebeneinander zu kaufen, die an eine Obstwiese/Grünfläche grenzen.
: : : : Auf beiden Flächen steht jeweils 1 Landwirtschaftliches Gebäude.
: : : : Eines davon möchte ich Sanieren, das Andere Abreißen und den Platz später (in 15-20 Jahren) evtl. als Bauplatz für meinen Sohn nutzen.
: : : : Dieser Platz ist ein Eckplatz und grenzt an 2 Seiten an Obstwiesen, wodurch nach dem Abriss hier keine Baulücke vorhanden ist.

: : : : Nun war ich auf dem Bauamt und beim Ortsvorsteher, um mir einen Bebauungsplan inkl. Baulinie erstellen zu lassen.
: : : : Leider kam heraus, dass ich nach dem Abriß innerhalb von 3-6 Jahren bauen muß, da sonst die Fläche (da keine Baulücke) nicht mehr bebaut werden könne (obwohl da aktuell in Wohnhaus auf einer Landwirtschaftsfläche draufsteht).
: : : : Das Haus kann nicht stehen bleiben, da es sehr marode ist.

: : : : Gibt es irgendeine Möglichkeit nach einem Abriß das Baufenster zu sichern für die nächsten 20 Jahre?
: : : : Evtl. durch Bau eines Gartenhauses (das als Wohnhaus deklariert ist) oder einer Garage???
: : : : Kann ich mir nicht einfach einen Bebauungsplan erstellen lassen (wie in einem Neubaugebiet???

: : : : Ich freue mich auf Lösungsvorschläge.
: : : : Danke Jan




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