Re: Klärgrube -- verdeckter Mangel?


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Abgeschickt von Bauassessor am 04 Juli, 2013 um 10:04:52:

Antwort auf: Klärgrube -- verdeckter Mangel? von Bernhard Steppan am 03 Juli, 2013 um 21:19:03:

Hallo,

können Sie dem Verkäufer denn nachweisen, dass ihm der Mangel bekannt war? Stand in den Vertragsunterlagen etwas zum Kanalanschluss und dessen Zustand?


: Hallo,

: wir haben vor einiger Zeit ein älteres Haus gekauft. Nachdem es im Keller zu massiven Wassereinbrüchen gekommen ist, haben wir versucht, die Ursache zu finden. Nach langer Suche haben wir herausgefunden, dass das Haus nicht ordnungsgemäß an die Kanalisation angeschlossen worden ist. Es existier noch eine marode Klärgrube, die zwar einen Kanalanschluss besitzt - aber dieser funktioniert nicht mehr.

: Natürlich ist auch in unserem Kaufvertrag Haftung ausgeschlossen. Es geht uns aber darum, ob die ein verdeckter Mangel ist, auf den hingewiesen hätte werden müssen ("Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Sachmängel nicht bekannt sind").

: Daher die Frage in die Runde: Kennt jemand Gerichtsurteile dazu oder führt einen Prozess in ähnlicher Sache? Wir wären sehr an einem Austausch interessiert.

: Gruß,
: B. Steppan





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