Außenbereich NRW: Schutzhütte für Wanderer


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Abgeschickt von Sarek am 04 Juli, 2013 um 11:48:45:

Hallo,

bevor ich das betroffene Bauamt kontaktiere, möchte ich mich vorab grob informieren.

Es geht um den Bau von Schutzhütten für Wanderer in einem Landschaftsschutzgebiet in NRW im Außenbereich.

Schutzhütten für Wanderer sind nach $ 65 Abs. 1 (7) genehmigungsfrei.
Denoch stellt sich die Frage, ob A) der Bau nach Bauplanungsrecht zulässig ist und B) wie mit den speziellen Verordnungen des LSG umzugehen ist.

Dazu folgendes:
Baugenehmigung (nach BauO NRW) und Bauzulässigkeit (nach BauGB) sind ja zwei unterschiedliche Dinge.

Unter welchen Bedingungen ist eine genehmigungsfreie Schutzhütte für Wanderer auch noch im Landschaftsschutzgebiet zulässig?

[Im Wald sieht man immer wieder Schutzhütten für Wanderer. Diese liegen im Außenbereich. Es muss also eine Möglichkeit geben, den Bau von Schutzhütten durchzuführen. Als (teil)privilegiertes Vorhaben kommt es m.M.n. nicht in Frage].

Da eine Schutzhütte für Wanderer im LSG öffentliche Belange betrifft (Bauverbot der LSG-Verordnung) wäre der Bau nicht zulässig.

Gibt es trotzdem eine Möglichkeit?

Danke für die Hilfe
Sarek




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