Schwarzbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von winzer am 04 Juli, 2013 um 15:00:26


Unser Anliegen betrifft das Nachtbargrundstück.
Hier wurde wahrscheinlich falsch gemessen,
Bei den Vorbereitungen (Planung) einer Änderung wurde festgestellt, dass das Nachbarhaus den erforderlichen Abstand zur Grenze wahrscheinlich nicht einhält.
Die vom Katasteramt angeforderten Unterlagen jedoch zeigten Maße, die so nicht korrekt sein konnten.
Meine Möglichkeiten einer genauen Messung waren begrenzt, deshalb beauftragte ich ein Vermessungsbüro, um jeglichen Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen.
Die Vermessung des Vermessungsbüro bestätigten unsere Vermutung, das die tatsächlichen Abstände den hinterlegten Maaße des Katasteramtes widersprechen.
Die Vermessung des Grundstückes ist nicht korrekt. Eine Abstandflächenunterschreitung liegt von Seiten des Nachbargrundstückes vor.

Beim Bau des Hauses in den 90 ziger Jahren war der Abstand des Hauses noch um einiges gravierender und mit bloßen Auge feststellbar, dass der Grenzabstand nicht eingehalten wurde.
Als der Kellerbau rechts ca. 2 m links ca. 1m gebaut war, hatte ich unmittelbar reagiert und den Bauleiter darauf angesprochen. Der Bauleiter reagierte und stoppte den Fortschritt. Das Haus wurde wieder abgetragen und erneut errichtet.
Da die Fundamentplatte falsch ausgerichtet war, stimmten Rohranschlüsse und Größe der Platte nicht mehr. Es wurde an der Seite des Hauses die Grundplatte verlängert.
Mündlich wurde mir damals zu gesichert, dass jetzt alles in Ordnung sei und der Grenzabstand eingehalten werde.
Ist das ein Schwarzbau?
Muss das abgerissen weden?
Grunddienstbarkeit wurde und wird nicht übernommen. ist nich




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]