Re: Schwarzbau


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Abgeschickt von oberh am 05 Juli, 2013 um 11:28:15

Antwort auf: Schwarzbau von winzer am 04 Juli, 2013 um 15:00:26:

Hi Winzer!

Deine Angaben sind nicht "schlüssig" und ich vermute, dass eine Auskunft hier im Forum kaum erarbeitet werden kann.
Viel zu viele Faktoren wirken hier ein.

Als Beispiel:
1. Wer hat die Feinabsteckung gemacht?
2. Wie wurde vermessungstechnisch die Feinabsteckung gemacht?
3. Liegt ein "Versagen" des Katasternachweises vor - oder handelt es sich nur um normale Abweichungen. Waren die Grenzen vorher bereits festgestellt oder nicht? ...
4. Wie wurde das Projekt geometrisch festgelegt in der Baugenehmigung und wurde es genau so abgesteckt?

Zu 4: Bei nicht festgestellten Grenzen kann eine Festlegung des Projektes im Lageplan durchaus über Gebäudefluchten und Abständen zu topographischen Gegenständen erfolgen.
Wurde das Gebäude auch genauso abgesteckt und hochgezogen, dann entspricht das Projekt sehr wohl dem Bauantrag und es handelt sich nicht um einen Schwarzbau.
Durch eine Grenzermittlung oder gar Feststellung können trotz erfolgter Baugenehmigung im Nachhinein durchaus bauordnungsrechtliche Mißstände aufgedeckt werden.
Je nach Geringfügigkeit der Abstandflächenunterschreitung sind die auch zu dulden ungeschadet privatrechtlicher Regelungen.

Da selbst in meinen Beispielen etliche Wenn und aber versteckt sind, empfiehlt es sich hier, zunächst mit dem eigenen Vermesser zu reden, dann mit der Bauordnung und bei Bedarf mit einem Rechtsbeistand.

LG
Olaf




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