Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 Juli, 2013 um 17:34:36:
Antwort auf: Abstandsflächen von nispa am 11 Juli, 2013 um 15:43:18:
hallo nispa,
die Abstandsflächen müssen eigentlich auf dem Grundstück selbst liegen. Es gibt aber eine Bagatellregelung in Brandenburg:
BbgBO §6 (2) Satz 3: Eine geringfügige Erstreckung von Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück mit einer Breite von nicht mehr als 4 m und einer Tiefe von nicht mehr als 1 m, höchstens jedoch einer Fläche von insgesamt nicht mehr als 2 m², ist zulässig.