Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Juli, 2013 um 22:46:05:

Antwort auf: Abstandsflächen von nispa am 11 Juli, 2013 um 22:03:20:

Wer "benötigt" die Abstandsfläche ?
Worin genau besteht Ihr Problem ?
Fragen Sie aus Sicht des Hauseigentümers oder aus Sicht des betroffenen Nachbarn ?

Es gibt sehr viele Häuser, die Abstandsflächen nicht einhalten. Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Die Frage "Was kann man tun?" ist zu offen und so nicht zu beantworten.


: hallo,
: gilt das auch für Sachsen? Das Haus unterschreitet die 3 m. Das Haus ist 9 m hoch, muss es da nicht noch weiter zurück sein? 3 m muss es doch immer sein oder? Was kann man nun tun? Es sind ja auch schon Jahre vergangen, aber es wurde jetzt erst festgestellt. Die Abstandsfläche wird selbst jetzt benötigt und kann nicht eingetragen weden.




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