Geschuldeter Schallschutz Doppelhaus


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Abgeschickt von Martin.Schneider am 15 Juli, 2013 um 19:55:26

Hallo zusammen, wir bewohnen ein Doppelhaus an das 5 Jahre nach Einzug das zweite Doppelhaus durch einen Bauträger angebaut wurde. Welcher Schallschutz ist uns als Bewohner der Bestandsimmobilie durch den Bauträger geschuldet ? Sind die Mindestanforderungen gemäß DIN 4109 ausreichend ? Gruß Martin



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