darf man die Durchleitung der Nachbartrinkwasserleitung kündigen?


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Abgeschickt von Eric Neitsch am 17 Juli, 2013 um 07:37:27

Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss auf meinem Grundstück eine Wasserleitung umverlegen, da ich einen Anbau durchführen möchte und dieser nicht auf der alten Leitung von 1939 stehen darf. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, das Haus ist paralell (ca. 3,5m) zur Straße und beide Seiten könnten ihren Anschluss von der Straße bekommen. Istzustand: bestehende Wasserleitung (WL) wird von der Straße um unsere Haushälfte geleitet, auf die Rückseite des Hauses, dort befindet sich der Anschluss im Keller und durch diesen der Anschluss zum Nachbarn in seinen Keller. Sollzustand: Auf Grund der Neuverlegung der WL möchte ich den Anschluss Giebelseitig in den Keller legen lassen um Kosten zu sparen (ca. 2500€ weniger), da ich des Nachbars Neuanschluss mitbezahlen müsste. Hierbei würde die Leitung um das Haus entfallen und die Durchleitung des Nachbartrinkwassers ebenfalls. Kann ich dem Nachbarn die Durchleitung seiner WL kündigen und meinen Anschluss am Giebel durchführen? Der Nachbar müsste dann selbst einen Neuanschluss bei der Sowag(Versorger) beantragen und über sein Grundstück einleiten.



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