Satzungsänderung


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Abgeschickt von lonzo am 17 Juli, 2013 um 15:02:54

Hallo, ein Investor möchte in ein Dorf (reines Wohngebiet) ein großes Altenheim bauen. Es existiert kein Bebauungsplan aber eine strenge Ortssatung, gegen die der Bau in Form, Grösse usw. verstößt. Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben, wenn auch nicht offen - man würde gegen die eigene Satzung verstossen. Stattdessen sollen die Anlieger dem Vorhaben nach Möglichkeit aus humanitären Gründen zustimmen. Das wird aber nicht passieren. Frage: Kann die Gemeinde die Gestaltungssatzung zu Gunsten des Investors ändern? Wie wäre, wenn ja, rechtlich einzustufen? Könnte so eine Änderung mit Rechtsmittel beklagt werden? Vielen Dank!



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