Zusatzfrage


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Abgeschickt von Bolanger am 17 Juli, 2013 um 20:43:44:

Antwort auf: Re: Kellerflur zur Wohnfläche? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 Juli, 2013 um 22:41:09:

Hallo,

bei Kellerräumen, Dachböden etc. ist es ja schnell ersichtlich, dass diese normalerweise nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden und demnach auch nicht angerechnet werden.

Wie sähe es denn aus, wenn ich einen Raum, der z.B. innerhalb einer Wohnung liegt, nicht als Aufenthaltsrauk deklariere, sondern als Trockenraum für die Wäsche? Das könnte z.B. ein Kinderzimmer sein, welches neben dem Bad mit einem Waschmaschinenanschluss liegt. Geht sowas oder würde das Bauamt erstmal von einer Nutzung zu Aufenthaltszwecken ausgehen?

Gruß,

Bolanger

: Hallo i.Rother,
: gemäss Ihrer Bauordnung müssen Aufenthaltsräume eine lichte Höhe von nur 2,30m haben....das reicht also....
: Aber Sie sagen, es sind alles nur Kellerräume.
: Für mich also die Prämisse, bauordnungsrechtlich
: keine genehmigten Aufenthaltsräume.
: Dann siehe:
: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)
: (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
: 1.Zubehörräume, insbesondere:
: a)Kellerräume,
: b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
: c)Waschküchen,
: d)Bodenräume,
: e)Trockenräume,
: f)Heizungsräume und
: g)Garagen,
: 2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
: 3.Geschäftsräume.
: Kellerräume sind also hier keine Aufenthaltsräume
: FAZIT
: Liegt im Kellergeschoss kein Aufenthaltsraum, so ist das -komplette Geschoss- bei der Wohnflächenberechnung nicht
: zu berücksichtigen.





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