Re: Mischgebiet


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Abgeschickt von Bauamt am 22 Juli, 2013 um 00:52:36:

Antwort auf: Mischgebiet von Ginger am 20 Juli, 2013 um 17:06:35:

Ein Gewerbemischgebiet gibt es nicht.
Es gibt Gewerbegebiete und Mischgebiete (siehe BauNVO).
In Gewerbegebieten darf man nicht wohnen (von Hausmeister- oder Betriebsleiterwohnungen abgesehen). Ansonsten gelten in Gewerbe- und Mischgebieten höhere Lärmgrenzwerte als z.B. in Wohngebieten.

Wenn die Grenzwerte nach TA-Lärm eingehalten werden, ist in der Regel alles in Ordnung, das muss man dann hinnehmen (oder wegziehen). Nur ausnahmsweise kann dennoch das Gebot der Rücksichtnahme verletzt werden.
Anzumerken ist aber, dass es kein Recht auf absolute Ruhe gibt. Nur weil man tagsüber die Firma in einigen Räumen hören kann, muss das noch keinen Abwehranspruch begründen.

Sie sollten die Angelegenheit durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Wenn die Nachtarbeit zukünftig zugelassen wird, steht Ihnen als Betroffener ein Klagerecht gegen den Zulassungsbescheid zu (evtl. auch Widerspruch, je nach Bundesland) . Achten Sie darauf, dass Sie keine Rechtsmittelfristen verstreichen lassen.


: wir wohnen in einem Gewerbemischgebiet und haben seit 3Jahren das Problem, dass eine benachbarte Druckerei große Maschinen angeschafft hat, die Lärm verursachen, der nahezu an die geltenden TA Werte herankommt.Für uns als Anwohner ist das aber zu laut,(nur ca. 7m Abstand zur Firma) weil wir schon tagsüber direkt beschallt werden und deshalb Balkone und Garten nicht uneingeschränkt nutzen können. Nun soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen und wenn die Werte eingehalten sind, soll auch noch Nachtarbeit zugelassen werden. Gibt es eine Möglichkeit diese zu verhindern? wir sind jetzt schon sehr eingeschränkt in der Nutzung unseres Hauses, weil tagsüber der Lärm in den Räumen die zu dieser Firma hin liegen zu hören ist. Danke für eine Info, Gruss Ginger





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