Re: Grenzbebauung Garage mit Pultdach


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 26 Juli, 2013 um 23:28:21:

Antwort auf: Grenzbebauung Garage mit Pultdach von Peter Schmedes am 26 Juli, 2013 um 19:48:09:

hallo Peter Schmedes,
die maximale mittlere Wandhöhe (ohne Abstandsflächen auszulösen) legt Ihre Bauordnung fest, bei uns in NRW 3,00m. Die mittlere Wandhöhe „H“ bemisst sich von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der aufgehenden Außenwand mit der Dachhaut. Bei abfallendem Gelände wird die Wandhöhe „H“ gemittelt. Die Geländeoberfläche entspricht dem natürlich gewachsenen Geländeverlauf ohne Aufschüttungen und Abgrabungen.
.....Umbauter Raum 45M *2.....kann ja nicht stimmen. Bei 9m Länge und 3m Breite ergibt sich eine Höhe von 1,67m.
Was ist die Zufahrtshöhe? Meinen Sie den höchsten Punkt des Pultdach? Dann errechnet sich eine Dachneigung von 13,13°.
Bei Dachneigungen unter 45° bemisst sich im Regelfall die maximale Wandhöhe (ohne Abstandsflächen auszulösen) nur nach der Wandhöhe am "Pültdachende".
Verstanden?




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