Re: Gartenhaus an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Sabrina am 06 Mai, 2005 um 09:04:56:

Antwort auf: Gartenhaus an der Grundstücksgrenze von Dagmar B. am 05 Mai, 2005 um 18:57:06:

Lesen Sie § 6 Abs.11 Nr.1 BauO-NRW, wonach (wie ich persönlich auch meine) 9 Meter entlang einer Grenze das Maximum ist!
Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt den Bürgern aber kostenlos Auskunft in derartigen Angelegenheiten und die kennen sich da aus.
Wenn das nicht so ist, dann wüßte ich das gerne, weil dann bau ich auch noch 2 Gartenhäuser an die Grenze. Grins!
Informationen der Stadt Bergheim als Beispiel:
http://citysite.bergheim.de/planen_bauen_wohnen/garage.shtml


: Hallo,
: vielleicht kann mir jemand sagen, ob der Nachbar, der bereits eine 9 m lange Garge an unserer Grundstücksgrenze stehen hat jetzt auch noch ein Gartenhaus von mindestens 2,5 x 2,5 m, dass seiner Ansicht nach auch noch höher als die Garage ist, direkt an die Grenze setzen darf. Wohnort in NRW.





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