Abstandsflächen Überbau Wärmedämmung


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Abgeschickt von nicole djeukam am 30 Juli, 2013 um 20:54:02

Leider kann ich keine Antwort einstellen zu meiner Frage von Gestern einstellen. Also mache ich es auf diesem Wege. Die Umbaumassnahmen waren wohl von der Art der Massnahme nicht genehmigungspflichtig, aber was der Herr vom Bauamt mir nicht sagén konnte ob auf Grund der Abstandsflächen eine Genehmigung hätte eingeholt werden müssen. Das Haus der Nachbarn ist 1938 mit einem Abstand von nur 2,50 zur Grundstücksgrenze erbaut worden. Warum steht in den Sternen, aus der anderen Seite sind es 2m gewesen. 1981 haben die Nachbarn die Umbaumassnahmen durchgeführt und sind weiter an die Grenze herangerückt. Hätten Sie dafür eine Gehemigung gebraut auch wenn die Massnahme selbst keine Gebraucht hätte? 1981 gab es wohl noch kein Baulastenverzeichnis, oder?

Kann mir das jemand sagen?

Danke




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