Änderung Bebauungsplan


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Abgeschickt von H.K.1971 am 03 August, 2013 um 16:54:49:

Hallo,

mal angenommen man besitzt ein Grundstück in einem Gewerbegebiet und nun will die Stadt den Bebauungsplan nachträglich abändern, um bestimmte Nutzungen wie Bordelle, Spielhallen, Vergnügungsstätten, Parkflächen usw. zukünftig zu unterbinden. Kann die Gemeinde dies mit dem Argument, es sei die Funktionalität und weitere Entwicklung des neuen Gewerbegebiets zu schützen, einfach mehrheitlich beschließen ? Ist die Gemeinde dann entschädigungspflichtig ?

MfG



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