Re: Dachsanierung alte Garage an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Bauamt am 04 August, 2013 um 14:21:42:

Antwort auf: Re: Dachsanierung alte Garage an Grundstücksgrenze von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 01 August, 2013 um 23:00:15:

Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei der Beseitigung des alten Daches selbstverständlich auch der Bestandschutz (falls er jemals bestanden hatte) entfallen ist.
Das neue Dach ist ja gerade kein Bestand, sondern eben neu und muss sich daher an alle heute gültigen Gesetze und Vorschriften halten.

Es ist nicht möglich ein neues Dach nach alten Vorschriften zu errichten.

Ob ihre Garage den Vorschriften entspricht ist mangels Angaben nicht hier zu klären. Eine derart umfassende Prüfung dürfte auch auf einem Forum unmöglich sein.

: hallo Rene Zenker,
: die Antwort auf die Frage, wo Sie eine Garage ohne Baugenehmigung errichten dürfen, ändern oder Teile der statische Konstruktion (hier das Dach) ändern, ist alles andere als einfach, denn die verschiedenen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, und auch in der konkreten Ausgestaltung unterscheiden teils wenige Kilometer über das Gelingen eines Bauvorhabens.
: Im Regelfall benötigen Sie auch einen Standsicherheitsnachweis (Statik) für die neue Dachkonstruktion. In welchem Bundesland leben Sie?
: Dass die "alte Garage" schon 30 Jahre steht, ist keine Garantie für einen Bestandsschutz.
: Bestandsschutz können nur solche Bauwerke oder Anlagen genießen, die fertig hergestellt wurden und wenigstens zu irgend einem Zeitpunkt einmal rechtmäßig waren. Danach entfällt ein Bestandsschutz von vornherein für Bauwerke, die ohne Genehmigung errichtet und zu jeder Zeit gegen geltendes Recht verstießen.




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