Re: voll erschlossenes Grundstück


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Abgeschickt von H.J.C. am 06 Mai, 2005 um 10:01:46:

Antwort auf: voll erschlossen definition? von pavi am 05 Mai, 2005 um 17:58:16:

Einzelfall und daher Vertragsverpflichtungen anwaltlich prüfen lassen. Die AVB der Versorger sehen regelmäßig solche Baukostenzuschüsse vor bei erstmaligem Anschluß oder Anschlußerweiterung. Deshalb prüfen, ob ein solcher Fall vorliegt, auch prüfen, ob im Kaufvertrag versichert wurde, alle Erschließungskosten für alle bisher hergestellten Erschließungsanlagen bis zum Stichtag des Kaufvertrages bezahlt zu haben.
Es handelt sich wohl nicht um Erschließungskosten, sondern um Hausanschlußkosten. Trotzdem bleibt die Frage, ob diese im Vertrag enthalten sind. Hierzu das OLG Koblenz (Urt. v. 14.11.2002):
Sind im Kaufpreis für ein Baugrundstück
alle Anliegerbeiträge und Erschließungskosten für die Ersterschließung nach dem BauGB, nach dem Kommunalabgabengesetz, nach den Satzungen der Gemeinde und Verbandsgemeinde und nach den Bestimmungen der Versorgungsunternehmen enthalten, kann sich daraus ergeben, dass der Verkäufer auch die Hausanschlusskosten zu tragen hat. Maßgeblich ist nicht, was unter die Erschließungskosten der §§ 123ff. BauGB fällt; durch Vertragsauslegung muss vielmehr ermittelt werden, was die Kaufvertragsparteien im konkreten Einzelfall darunter verstanden haben.
Es kommt also darauf an, was vertraglich vereinbart wurde, was unter Zugrundelegung des gesamten Vertrags auszulegen ist.

:
: Ich bin auf ein problem gestossen, ich kaufte mir vor jahren ein "voll erschlossenes Grundstück"von einer Bruchteilgemeinschaft.
: Nun stellte ich z.B. fest das leute von der gemeinde un unabhängih davon auch leute vom abwasserverband mir sagten , daß ein abwasserübergabe schacht auf dem grundstück sein müsse , die tut er aber nicht.desweitern steht in der satzung vom wasserlieferanten, das kosten für den Hausanschluss im öffentlichen verkehrsraum mit über 800 euro mir zu buche schlagen.
: von der grundstücksgrenze bis zum haus verstehe ich ja , aber im öffentlichen verkehrsraum ? hätte dort nicht die bruchteilgemeinschaft für mein voll erschlossenses grundstück die kosten tragen müssen.ich habe auf jeden fall nach vielem fragen bei Bbekannten ( fachleute ) nicht herausfinden können was bei einer vollen Erschliessung mit enthalten sein muss(def.erschliessung)?
: vielleicht kann mir jemand helfen
: danke
: fabian





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