Verbindlichkeit von Baulasten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Jupp am 06 August, 2013 um 00:14:56

moin,
angenommen zwei Nachbarn hätten sich auf Grundlage eines bestehenden Bebauungsplanes vor ca. 25 Jahren auf "Grenzbebauung" geeinigt. Der Verzicht auf die Abstandsflächen ist jeweils als Baulast eingetragen.

Eigentümer wechseln. Der Bebauungsplan wird aus bestimmten Gründen außer Kraft gesetzt.

Wäre die Grenzbebaung in so einem Fall verpflichtend?
Daraus ergäbe sich: Kann sie einseitig - ohne Zustimmung des Anderen - aufgehoben werden, in dem die eine Partei die Baulast nicht nutzt?
Gäbe es in einem solchen Fall Informationspflichten?

Danke für Eure Antworten.

Jupp



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]