Re: Verbindlichkeit von Baulasten


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 August, 2013 um 22:48:47:

Antwort auf: Re: Verbindlichkeit von Baulasten von Jupp am 07 August, 2013 um 10:52:00:

hallo Jupp,
Grenzbebauung...Die Grundstücksnachbarn -können- durch Baulast die Abstandsflächen auf ihren Grundstücken gegenseitig übernehmen. In diesem Fall ist eine Grenzbebauung dann ausnahmsweise -egal welcher Nachbar zuerst baut- aufgrund der Baulast zulässig.
Kann, muss nicht sein!
Im Klartext: Der "ältere Nachbar" hat mit 3m Abstand gebaut, der neue Nachbar noch nicht.
Der neue Nachbar kann aber jetzt direkt auf die Grenze bauen.....oder auch nicht.
Oder umgekehrt.



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