Re: Bauvoranfrage


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Abgeschickt von Bauamt am 08 August, 2013 um 18:02:18:

Antwort auf: Bauvoranfrage von ManuFe am 08 August, 2013 um 09:38:10:

Einen Bauantrag können Sie immer stellen. Auf eine Bauvoranfrage muss man hierzu nicht warten.

Eine Bauvoranfrage kann nicht mit Ablauf einer Frist "automatisch" beantwortet sein.
Wie sieht eine Antwort aus, die man nie erhalten hat ?
Eine Bauvoranfrage genehmigt nichts und berechtigt auch nicht zum bauen. Eine Bauvoranfrage beantwortet konkrete Fragen, die man vorher gestellt hat (z.B. "ist die Erschließung gesichert?").
Einzelheiten wären aber aus der Landesbauordnung ihres Bundeslandes zu entnehmen.

Üblicherweise ist nach 3 Monaten ohne Entscheidung eine Untätigkeitsklage zulässig (3 Monate nachdem alle Unterlagen vollständig und mängelfrei eingereicht waren).

: Hallo Zusammen,
: wir haben am 08.02.2013 eine Bauvoranfrage gestellt und waren dann am 26.03.2013 in der Gemeinderatssitzung. In der Gemeinderatssitzung wurde unsere Bauvoranfrage abgelehnt, wegen der Dachform und weil unser Keller über das Baufenster ragt.
: Seit der Abgabe unserer Bauvoranfrage haben wir einmal angerufen und nachgefragt mit der Antwort " Ist in Bearbeitung!" und seit dem weder eine schriftliche noch eine telefonische Nachricht der Baubehörde bekommen.

: Welche Möglichkeiten haben wir? Unseres Wissens gibt es eine Frist die eingehalten werden muss. Ab wann gilt der Satz " Somit gibt es keine Einwände, also genehmigt!"
: Können wir jetzt einen Bauantrag stellen?

: Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

: Grüße

: ManuFe





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