Re: Bauvoranfrage


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Abgeschickt von Bauamt am 08 August, 2013 um 22:35:12:

Antwort auf: Re: Bauvoranfrage von ManuFe am 08 August, 2013 um 21:19:31:

Mit einer Bauvoranfrage kann man nicht fragen, ob ein "Objekt so gebaut werden kann".

Eine Bauvoranfrage stellt einen Teil einer Baugenehmigung dar, den man vorab verbindlich beantwortet bekommt. D.H. eine Bauvoranfrage muss immer weniger sein, als die spätere Baugenehmigung.
Wenn Sie wissen wollen, ob sie eine Baugenehmigung bekommen können, müssen eben auch einen Bauantrag stellen und keine Bauvoranfrage.

Was Sie mit ihrer Bauvoranfrage anfangen können, sollten sie den fragen, der Ihnen die Voranfrage empfohlen hat.
Üblicherweise klärt man mit einer Bauvoranfrage eine kritische Frage bei einem Bauvorhaben vorab, um so z.B. auf die Erstellung vollständiger Planunterlagen verzichten zu können.

Gleichwohl ist eine Bauvoranfrage niemals Voraussetzung oder Bedingung für einen Bauantrag.


: Das heißt wir können vorerst mit unserer Bauvoranfrage nichts anfangen!? War dann unsere Bauvoranfrage umsonst?
: Es ging in der Abfrage um die frage: kann dieses Objekt so gebaut werden?

: Es wurden alle Unterlagen vollständig eingereicht!

: Wie wohnen in Ba-Wü!

: Vielen dank für Ihre schnelle Antwort!

: Grüße

:
: : Einen Bauantrag können Sie immer stellen. Auf eine Bauvoranfrage muss man hierzu nicht warten.

: : Eine Bauvoranfrage kann nicht mit Ablauf einer Frist "automatisch" beantwortet sein.
: : Wie sieht eine Antwort aus, die man nie erhalten hat ?
: : Eine Bauvoranfrage genehmigt nichts und berechtigt auch nicht zum bauen. Eine Bauvoranfrage beantwortet konkrete Fragen, die man vorher gestellt hat (z.B. "ist die Erschließung gesichert?").
: : Einzelheiten wären aber aus der Landesbauordnung ihres Bundeslandes zu entnehmen.

: : Üblicherweise ist nach 3 Monaten ohne Entscheidung eine Untätigkeitsklage zulässig (3 Monate nachdem alle Unterlagen vollständig und mängelfrei eingereicht waren).

: : : Hallo Zusammen,
: : : wir haben am 08.02.2013 eine Bauvoranfrage gestellt und waren dann am 26.03.2013 in der Gemeinderatssitzung. In der Gemeinderatssitzung wurde unsere Bauvoranfrage abgelehnt, wegen der Dachform und weil unser Keller über das Baufenster ragt.
: : : Seit der Abgabe unserer Bauvoranfrage haben wir einmal angerufen und nachgefragt mit der Antwort " Ist in Bearbeitung!" und seit dem weder eine schriftliche noch eine telefonische Nachricht der Baubehörde bekommen.

: : : Welche Möglichkeiten haben wir? Unseres Wissens gibt es eine Frist die eingehalten werden muss. Ab wann gilt der Satz " Somit gibt es keine Einwände, also genehmigt!"
: : : Können wir jetzt einen Bauantrag stellen?

: : : Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

: : : Grüße

: : : ManuFe





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