Schallschutz


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Abgeschickt von Martina am 12 August, 2013 um 21:13:41


Hallo, wir haben eine Eigentumswohnung von einem Bauträger erworben, die dieser nun - eigentlich nach unseren Wünschen - saniert. Es handelt sich um eine Altbauwohnung mit bislang 3,10 m Deckenhöhe. Nun kündigte der Bauträger an, einen insgesamt 8 cm hohen Fußboden einzuziehen (OSB-Platte, Dämmschicht, Estrich, Dielung). Wir wünschen aber gerne die gesamte Raumhöhe. Gibt es eine Vorschrift, die diese Schalldämmung explizit fordert? Gibt es Alternativen, die weniger Raumhöhe einfordern? Danke für Ihre Antwort!



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