Abgeschickt von Martina am 12 August, 2013 um 21:13:41
Hallo, wir haben eine Eigentumswohnung von einem Bauträger erworben, die dieser nun - eigentlich nach unseren Wünschen - saniert. Es handelt sich um eine Altbauwohnung mit bislang 3,10 m Deckenhöhe. Nun kündigte der Bauträger an, einen insgesamt 8 cm hohen Fußboden einzuziehen (OSB-Platte, Dämmschicht, Estrich, Dielung). Wir wünschen aber gerne die gesamte Raumhöhe. Gibt es eine Vorschrift, die diese Schalldämmung explizit fordert? Gibt es Alternativen, die weniger Raumhöhe einfordern? Danke für Ihre Antwort!