Re: Kein Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauamt am 13 August, 2013 um 17:38:04:

Antwort auf: Kein Bebauungsplan von Pascal am 13 August, 2013 um 12:20:14:

Eine abschließende Aussage ist hier nicht möglich.

Die Aussage des Bauamtes würde eigentlich nur dann Sinn machen, wenn das Grundstück im Außenbereich nach § 35 BauGB liegen würde (statt im Innenbereich nach § 34 BauGB).
Auch im Innenbereich wäre es aber grundsätzlich möglich, dass ein weiteres Haus auf Ihrem Grundstück nicht mehr zulässig ist (siehe Einfügegebot des § 34 BauGB).

Gegen die Aussage brauchen Sie aber nicht vorgehen. Es war ja nur ein unverbindlicher Hinweis.

Falls Sie eine verbindliche Entscheidung wollen (die dann auch mit Rechtsmitteln angreifbar wäre) müssen Sie entweder einen Bauantrag oder einen entsprechend formulierten Vorbescheid beantragen.

Eine Beratung bei einem Fachanwalt ist natürlich nie verkehrt, da auf einem Forum ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und ohne entsprechende Einarbeitungszeit keine abschließende Aussage möglich ist.

: Hallo zusammen,

: ich habe lange im Netz, nach einem Forum wie Diesem gesucht und bin der Meinung... hier ist man richtig! Ich hoffe jemand kann etwas Licht ins Dunkel bringen, darüber würde man sich sehr freuen.

: Nehmen wir einmal an es existiert ein ausreichend großes Grundstück, wo bereits ein altes Haus drauf steht. Der Garten jedoch ist groß genug um dort ein freistehendes Haus drauf zu errichten (3 m Abstände zu den Nachbarn ist gegeben und auch eine Anfahrt/Zufahrt wäre von der Straße aus problemlos möglich).

: Bislang hat in der Straße noch niemand ein freistehendes Haus errichtet. Es gibt lediglich einen Nachbarn, der einen Anbau auf seinem Grundstück genehmigt bekommen hat. In den Nachbarstraßen jedoch (die Luftlinie vielleicht 50 – 80 m weit vom Grundstück entfernt liegen) gibt es dennoch 2 Hinterbebauungen, wo eine Genehmigung erteilt wurde.

: Nehmen wir einmal weiter an, dass das zuständigen Bauamt bei der ersten mündlichen Anfragen die Aussage traf:,, Es darf im Garten dieses Grundstücks kein freistehendes Haus gebaut werden, da es für dieses Gebiet KEINEN Bebauungsplan gibt!“

: Die Frage die sich jemand nun stellt ist die, ob es nicht Sinn macht einen Anwalt zum Thema Baurecht aufzusuchen und gegen diese Aussage entsprechend schriftlich vorzugehen, da ja laut dem fehlenden Bebauungsplan für die Siedlung der Paragraf §34 vom BauGB greifen würde?!

: p.s. sogar einen Liegenschaftsplan könnte man begutachten

: Man würde sich über Antworten bzw. Tipps sehr freuen.

: Grüße,

: P.B





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