Re: Bauaufsichtliche Auflagen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 August, 2013 um 16:49:03

Antwort auf: Bauaufsichtliche Auflagen von Mike am 21 August, 2013 um 10:05:48:

... handelt es sich denn überhaupt um "Auflagen" oder war es vielleicht nur ein Hinweis auf die geltende Rechtslage, die selbständig und ohnehin einzuhalten ist?

: Hallo,
: wir sprechen hier von einem Industriebetrieb.
: Sobald die Bauaufsicht Auflagen macht müssen sie auch eingehalten werden.
: Aber nur wenn diese auch schriftlich dokumentiert sind?
: Oder reicht eine mündliche Aussage des Mitarbeiters der Bauaufsicht aus um die Auflagen rechtskräftig zu machen?

: mfg





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