Re: Bauaufsichtliche Auflagen


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Abgeschickt von Bauamt am 23 August, 2013 um 02:02:34:

Antwort auf: Re: Bauaufsichtliche Auflagen von Dirk Baumeister am 22 August, 2013 um 16:49:03:

Nachdem es keine mündlichen Baugenehmigungen gibt, gibt es auch keine mündlichen Auflagen zu einer Baugenehmigung.

Eine selbstständige bauaufsichtliche Anordnung kann auch mündlich erlassen werden. Außer in Notfällen (z.B. Räumung eines einsturzgefährdeten Gebäudes) wäre es jedoch eher ungewöhnlich.

Der Sachverhalt reicht aber hier nicht aus um dies näher aufklären zu können.

: ... handelt es sich denn überhaupt um "Auflagen" oder war es vielleicht nur ein Hinweis auf die geltende Rechtslage, die selbständig und ohnehin einzuhalten ist?


: : Hallo,
: : wir sprechen hier von einem Industriebetrieb.
: : Sobald die Bauaufsicht Auflagen macht müssen sie auch eingehalten werden.
: : Aber nur wenn diese auch schriftlich dokumentiert sind?
: : Oder reicht eine mündliche Aussage des Mitarbeiters der Bauaufsicht aus um die Auflagen rechtskräftig zu machen?

: : mfg




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