Fenster in Brandwand


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Abgeschickt von stefan am 24 August, 2013 um 18:52:49

Hallo,
mein Nachbargrundstück (Hessen) wird gerade neu bebaut. Wir haben hier mit einer Hausseite immer Grenzbebauung. Wie ich gestern feststellen musste, wird in der Brandwand im EG ein Fenster von 2m breite und 1,20m Höhe vorgesehen. Brüstungsghöhe 1,3m. Laut Bauamt muss das Fenster in F90 ausgeführt werden.

Meine Fragen :
Ist überhaupt zulässig ein Fenster bei Grenzbebebauung vorzusehen ?
Wenn ja muss dieses zwingend Blickdicht und unöffenbar sein ?
Gibt es, wenn es zulässig ist, Vorschriften für die maximale Größe und die Anordnung (höhe etc in der Wand)

Schonm mal Danke für eventuelles Feedback !



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