Geräteschuppenbau bei sondernutzungsrecht


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Abgeschickt von Mathias vetter am 06 Mai, 2005 um 19:45:02

Wir bewohnen eine Souterainwohnung und haben zugehörig einen Garten. Ich habe einen Geräteschuppen von etwa 2,2 m² mit Einverständnis meines Vermieters errichtet. Auf einer Eigentümerversammlung wurde jedoch bei einer Abstimmung der Abriss jenes Schuppens beschlossen.Meine Frage: Bedarf es der Zustimmung der anderen Eigentümer, obwohl es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges Bauwerk handelt?




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