Re: Richtlinien beim Bau eines Gartenzauns


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 28 August, 2013 um 16:17:49:

Antwort auf: Richtlinien beim Bau eines Gartenzauns von Peter am 28 August, 2013 um 15:26:48:

hallo Peter,
vielleicht helfen Ihrem Zaunbauer nachfolgende Erläuterungen.

"Drahtzaun"
1.2. Zauntypen sowie Zauntüren und Zauntore
1.2.1. Zäune aus Drahtgeflecht und Drahtgittern
1.2.2. Zäune aus Stahlgittermatten
1.2.3. Drehflügeltüren mit Türbreiten bis 1,25 m, Drehflügeltore mit Torbreiten bis 6 m, bis 2,50 m hoch

2. Zaunbaumaterial und Werkstoffe

2.1. Material für die Montage
Für die Montage von Drahtzäunen wird folgendes Material verwendet:
Pfosten aus Stahl, Aluminium oder Beton; Zubehör, Streben und Spannbrücken, Fundamentbeton, Drahtgeflecht, Drahtgitter, Stahlgittermatten, Spann-, Binde- und Stacheldraht, Hohlprofile aus Stahl für Drehflügeltüren und Drehflügeltore.

2.2. Normen für das Material
Im Regelfall wird genormtes Material verwendet. Insoweit sind nachfolgende Normen in der neuesten Fassung zu beachten:
DIN 1025 Blatt 1 Warmgewalzte I-Träger
DIN 1045 Beton und Stahlbeton
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
DIN 1199 Drahtgeflecht mit viereckigen Maschen
DIN 1548 Zinküberzüge auf runden Stahldrähten
DIN 2448 Nahtlose Stahlrohre
DIN 2458 Geschweißte Stahlrohre
DIN 3036 Teil 1 Kunststoffummantelte Stahldrähte
DIN 3036 Teil 2 Kunststoffbeschichtete Stahldrähte
DIN 8565 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch thermisches Spritzen von Zink und Aluminium
DIN 17100 Allgemeine Baustähle, Gütenorm
DIN 17162 Teil 2 Flachzeug aus Stahl; Feuerverzinktes Band und Blech, Technische Lieferbedingungen, Allgemeine Baustähle
DIN 50976 Durch Feuerverzinken auf Einzelteile aufgebrachte Überzüge
DIN 55928 Teil 5 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge: Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme
DIN 59410 Warmgefertigte quadratische und rechteckige Stahlrohre

2.3 Zulässige Ausnahmen
Auch nicht genormtes Material kann verwendet werden, wenn es dem genormten Material mindestens gleichwertig ist.

3. Bestimmungen
3.1 Anforderungen an das Material
Nachfolgende Tabellen enthalten die MINDESTABMESSUNGEN für einen Zaun:

3.1.1 Pfosten aus Stahl St 37
Zaunhöhe bis Erforderliches Widerstandsmoment cm3 Beispiele für Profile aus Profilrohr
Rundrohr DIN 59410 DIN 1025
1250 mm 1,64 42 x 1,5 mm 40 x 40 x 2,0 mm
1500 mm 2,36 48 x 1,5 mm 40 x 40 x 2,0 mm
2000 mm 4,37 60 x 2,0 mm 60 x 40 x 2,0 mm
2500 mm 7,03 76 x 2,0 mm 60 x 40 x 2,9 mm
3000 mm 10,13 76 x 2,5 mm 80 x 40 x 2,9 mm I 80
3500 mm 11,81 76 x 3,65 mm 80 x 40 x 2,9 mm I 80
4000 mm 15,43 89 x 3,2 mm 80 x 40 x 5,0 mm I 80
5000 mm 24,91 89 x 4,85 mm 100 x 60 x 3,6 mm I 100
6000 mm 34,22 114 x 3,6 mm 100 x 60 x 4,0 mm I 100


3.1.1.1 Für Pfosten aus Stahl St 52 sind um ein Drittel niedrigere Werte für das Widerstandsmoment erforderlich.
3.1.1.2 Abmessungen für größere Höhen richten sich nach einer für das einzelne Objekt erstellten Statik.
3.1.1.3 Die Widerstandsmomente errechnen sich aus den Lastannahmen nach DIN 1055, Teil 1.
3.1.1.4 Sicherheitsfaktoren für Schnee- und Eislasten, auch für Belastungen, die sich z.B. aus der Anbringung von Planen oder Reklametafeln ergeben, sind nicht berücksichtigt. Die o.a. Abmessungen gelten ebenfalls nicht für Zäune an besonders exponierten Stellen in bezug auf Windlasten. Diese oder ähnliche Objekte erfordern besondere statische Berechnungen.
3.1.1.5 Bei Pfosten aus Aluminium oder Beton müssen die den obigen Widerstandsmomenten entsprechenden Biegemomente zugrundegelegt werden.
3.1.1.6 Der Pfostenabstand beträgt bei Drahtzäunen bis 4 m Höhe max. 3 m, über 4 m Höhe und Stahlgittermattenzäune max. 2,50 m.

3.1.1.7 Pfosteneinstand
Zaunhöhe bis Pfosteneinstand Tür.- und Torbreite bis Pfosteneinstand
2000 mm 500 mm 1500 mm 600 mm
3000 mm 600 mm 2000 mm 800 mm
6000 mm 700 mm 2500 mm 1000 mm


Für Mauersockel oder bei Verwendung von Betonfertigteilen genügt die Hälfte des o.a. Pfosteneinstandes.
3.1.1.8 Die Fundamente sind als Ortbeton oder Betonfertigteile aus Beton B 15 nach DIN 1045 herzustellen.

3.1.1.9 Fundamentgrößen
Zaunhöhe bis Fundamentgrößen : Länge x Breite x Tiefe Tür. bzw. Torbreite / Tür. bzw. Torhöhe bis Fundamentgrößen : Länge x Breite x Tiefe
1500 mm 250 x 250 x 600 mm 1250 mm / 1500 mm 300 x 300 x 800 mm
Mittelpfosten
2500 mm 300 x 300 x 800 mm 2500 mm / 2500 mm 400 x 400 x 1000 mm
Mittel.- Eck.- und Endpfosten
3000 mm 400 x 400 x 800 mm 3000 mm / 2500 mm 400 x 400 x 1000 mm
4000 mm 600 x 600 x 800 mm 4000 mm / 4000 mm 500 x 500 x 1000 mm
5000 mm 800 x 600 x 1000 mm 5000 mm / 5000 mm 600 x 600 x 1000 mm
6000 mm 1000 x 600 x 1000 mm 6000 mm / 6000 mm 800 x 800 x 1200 mm


Abmessungen für größere Höhen richten sich nach den statischen Erfordernissen.

3.1.2 Streben und Spannbrücken aus Stahl St 37
für Zäune aus Drahtgeflecht und Drahtgitter
3.1.2.1 Beispiele für Rundrohr
Zaunhöhe bis erforderliches Widerstandsmoment cm3 Rundrohr
1250 mm 1,19 34 x 1,5 mm
2000 mm 1,87 42 x 1,5 mm
6000 mm 2,47 48 x 1,5 mm


3.1.2.2 Für Streben und Spannbrücken aus Stahl St 52 oder aus anderem Material gelten die Ziff. 3.1.1.1 und 3.1.1.5 entsprechend.
3.1.2.3 Eck- und Knickpunkte sind mit 2 Streben oder Spannbrücken auszurüsten. Anfangs- und Endpunkte erhalten 1 Strebe oder Spannbrücke.
Zäune mit mehr als 50 m gerader Flucht sind mittig mit 2 Streben oder Spannbrücken auszurüsten. Bei bogenförmiger Zaunführung sind, abhängig vom Radius, geringere Pfostenabstände vorzusehen oder/und Spannbrücken einzubauen.
3.1.2.4 Bei Zäunen über 3 m Höhe sind im Abstand von nicht mehr als 2 m gleichmäßig verteilt Spannbrücken mit diagonaler Rückverspannung oder 2 Streben zu verwenden.

3.1.3 Drahtgeflecht und Drahtgitter
3.1.3.1 Viereckiges Drahtgeflecht nach DIN 1199 aus dickverzinkten Drähten nach DIN 1548 bzw. mit einem höherwertigen Korrosionsschutz, z.B. einer Zink-Aluminiumlegierung von 95 % zu 5 %, sofern die Anforderungen gemäß DIN 1548 erfüllt sind, oder kunststoffüberzogenen Drähten nach DIN 3036 Teil 1 oder Teil 2, Maschenweite max. 50 mm.
Geflechtshöhe dickverzinkt DIN 1548 ummantelt DIN 3036 T2 Außen / Kern ummantelt DIN 3036 T2 Außen / Kern
bis 1750 mm 2,5 mm 3,1 / 2,0 mm 2,5 / 2,0 mm
bis 6000 mm 2,5 mm 3,4 / 2,2 mm 3,0 / 2,5 mm


3.1.3.2 Drahtgitter aus verzinkten Drähten nach DIN 1548, punktgeschweißt und in Anlehnung an DIN 3036 Teil 2 beschichtet, Maschenweite max. 50 x 100 mm

Geflechtshöhe verzinkt nach DIN 1548 und beschichtet nach DIN 3036 Teil 2 Außen / Kern
bis 6000 mm 2,5 / 2,2 mm


Die Art der Befestigung ist nach Herstellervorschrift auszuführen.

3.1.4 Spann-, Binde- und Stacheldrähte
Spann-, Binde- und Stacheldrähte aus dickverzinkten Drähten nach DIN 1548 bzw. mit einem höherwertigen Korrosionsschutz, z.B. einer Zink-Aluminiumlegierung von 95 % zu 5 %, sofern die Anforderungen gemäß DIN 1548 erfüllt sind, oder kunstsstoffüberzogenen Drähten nach DIN 3036 Teil 1 oder Teil 2.
3.1.4.1 Korrosionsschutz der Spann-, Binde- und Stacheldrähte
Material dickverzinkt DIN 1548 ummantelt DIN 3036 T2 Außen / Kern ummantelt DIN 3036 T2 Außen / Kern
Spanndraht 3,1 mm 3,8 / 2,5 mm 3,5 / 3,0 mm
Bindedraht 2,0 mm 2,0 / 1,4 mm 2,0 / 1,6 mm
Stacheldraht 1,7 mm 2,8 / 1,8 mm 2,0 / 1,6 mm


3.1.4.2 Bei Zäunen mit Ballfangfunktion muß der oberste Spanndraht einen Mindestkerndurchmesser von 3,8 mm haben.
3.1.4.3 Für Zäune können statt des oberen Spanndrahtes auch Drahtseile oder Abschlußschienen verwendet werden.
3.1.4.4 Anstelle von Stacheldraht können auch Stachelbänder oder Stachelbandrollen verwendet werden.

3.1.5 Stahlgittermatten
Für die Verwendung von Stahlgittermatten werden folgende Mindestanforderungen festgelegt:
3.1.5.1 Horizontalprofile sind aus Rundstahl Ø 8 mm auszubilden. Mindestens jedes zweite und das obere und untere Rundprofil sind doppelt zu führen. Flach-, U- oder ähnliche Profile müssen einen Mindestquerschnitt von 70 mm² aufweisen.
3.1.5.2 Vertikalprofile bestehen aus Rundstahl Ø 5 mm. Sie sind mit den Horizontalprofilen zu verschweißen. Von doppelt geführten Horizontaldrähten sind sie beiderseits zu umschließen. 3.1.5.3 Zulässige Maschenweiten sind max. 50 x 200 mm bei Zaunhöhen bis 2 m, max.100 x 200 mm bei Zaunhöhen über 2 m
3.1.5.4 Stahlgittermatten mit größerer Bautiefe durch Profilierung senkrecht zur Mattenebene erfüllen die Anforderungen nach Abschnitt 3.1.5.1, wenn die Durchbiegung einer waagerecht aufliegenden Matte bei 2,50 m Stützweite nicht größer ist als bei einer vergleichbaren Stahlgittermatte nach Abschnitt 3.1.5.1.

3.1.6 Zubehör
3.1.6.1 Pfostenabdeckungen aus Kunststoff, Zink, Aluminium oder verzinktem Stahl
3.1.6.2 Halterungen bzw. Befestigungen für Spann-und Stacheldrähte, Drahtgitter und Stahlgittermatten aus Kunststoff, Edelstahl und verzinktem Stahl oder Aluminium
3.1.6.3 Befestigungen für Streben und Spannbrücken aus Kunststoff, Aluminium, Edelstahl loder verzinktem Stahl
3.1.6.4 Drahtspanner aus verzinktem Stahl

3.1.7 Drehflügeltüren und Drehflügeltore
3.1.7.1 Drehflügeltüren mit einer Breite bis 1,25 m

Türhöhe bis mm Quadrahtrohr Rechteckrohr Rundrohr
Pfosten Rahmen Füllung Rahmen Füllung Pfosten Rahmen
1500 mm 50 / 2,0 30 / 2,0 20 / 2,0 40 x 30 / 2,0 25 x 15 / 2,0 60 / 2,0 42 / 2,0
2000 mm 60 / 2,0 40 / 2,0 30 / 2,0 50 x 30 / 2,0 30 x 20 / 2,0 70 / 2,6 48 / 2,0
2500 mm 80 / 2,0 50 / 2,0 30 / 2,0 60 x 40 / 2,0 30 x 20 / 2,0 76 / 2,6 60 / 2,0


3.1.7.2 Drehflügeltore
Torbreite / Türhöhe bis mm Quadrahtrohr Rechteckrohr Rundrohr
Pfosten Rahmen Füllung Rahmen Füllung Rahmen
3000 / 2000 mm 80 / 3,0 40 / 2,0 30 / 2,0 50 x 30 / 2,0 30 x 20 / 2,0 48 / 2,0
2500 mm 100 / 3,0 50 / 2,0 30 / 2,0 60 x 40 / 2,0 30 x 20 / 2,0 60 / 2,0
4000 / 2000 mm 100 / 3,0 50 / 2,0 30 / 2,0 60 x 40 / 2,0 30 x 20 / 2,0 60 / 2,0
2500 mm 100 / 4,0 60 / 2,0 30 / 2,0 60 x 40 / 2,0 30 x 20 / 2,0 60 / 2,6
5000 / 2000 mm 120 / 4,0 60 / 2,0 30 / 2,0 60 x 40 / 3,0 30 x 20 / 2,0
2500 mm 120 / 4,0 60 / 2,0 30 / 2,0 60 x 40 / 3,0 30 x 20 / 2,0
6000 / 2000 mm 140 / 4,0 60 / 2,0 30 / 2,0 60 x 40 / 3,0 40 x 20 / 2,0
2500 mm 140 / 4,0 80 / 3,0 30 / 2,0 80 x 60 / 3,0 40 x 20 / 2,0


3.1.7.3 Türen und Tore aus anderen Profilen mit gleichen statischen Werten sind zulässig.
3.1.7.4 Gitter- oder Geflechtfüllungen für Drehflügeltüren und -tore:
Wellen-, Stanz- und Preßstahlgitter: 40/4 oder 50/5 mm
Drahtgeflecht oder Drahtgitter nach Abschnitt 3.1.3, Stahlgittermatten nach Abschnitt 3.1.5.
3.1.7.5 Beschläge für Drehflügeltüren und -tore:
Zu verwenden sind Einsteckwechselschlösser in verzinkter Ausführung mit Buntbart oder vorgerichtet für Zylinder.
Nachstellbare Aufhängungen in ausreichend starken Abmessungen sind erforderlich.
Nur Drücker und Knöpfe in aluminiumeloxierter Ausführung sind einsetzbar. Tore sind mit Bodenriegel und Torfeststeller auszurüsten.

3.1.8 Korrosionsschutz
Pfosten, Streben und Spannbrücken aus Stahl:
Feuerverzinkt nach DIN 50976, ohne oder mit Kunststoffüberzug, mindestens sendzimirverzinkt nach DIN 17162 Teil 2 mit Kunststoffüberzug.
Drahtgeflecht und Drahtgitter sowie Spann-, Binde- und Stacheldrähte: Vgl. Abschnitt 3.1.3 und 3.1.4.1.
Stahlgittermatten: Feuerverzinkt nach DIN 50976, ohne oder mit Kunststoffüberzug.
Zubehör:
Bei Verwendung von galvanisch verzinktem Material ist eine zusätzliche Beschichtung erforderlich.
Drehflügeltüren und -tore:
Feuerverzinkt nach DIN 50976 oder gestrahlt, im Flammspritzverfahren verzinkt nach DIN 8565 und beschichtet nach DIN 55928 Teil 5.

3.2 Anforderungen an die Montage
Die Gütezäune müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und handwerklich einwandfrei erstellt sein. Der verantwortliche Monteur sollte über ausreichende Montageerfahrung verfügen.An die Montage eines Gütezauns werden folgende Anforderungen gestellt:

3.2.1 Pfosten, Streben und Spannbrücken
3.2.1.1 Die Pfosten sind lot- und fluchtgerecht zu versetzen.
3.2.1.2 Die Streben und Spannbrücken müssen kraftschlüssig mittels Schrauben und Schellen/Bändern mit dem Pfosten verbunden werden.
3.2.1.3 Die Spannbrücken sind waagerecht oder, wenn erforderlich, parallel zum Planum anzuordnen und diagonal mittels mindestens 4 verdrillten Spanndrähten oder einem Spannseil rückzuverspannen.
3.2.1.4 Der Fundamentbeton ist durch Stampfen zu verdichten.
Fundamentköpfe, soweit sie das Erdreich überragen, sind dachförmig nach außen geneigt zu glätten.

3.2.2 Drahtgeflecht und Drahtgitter
3.2.2.1 Geflecht, Drahtgitter, Spann- und Stacheldrähte sind straff zu spannen.
3.2.2.2 Geflechts- und Gitterstöße sind formschlüssig zu gestalten.
3.2.2.3 Beim Anschluß des Drahtgeflechts an End- oder Anfangspfosten muß entweder die Befestigung mittels Abschlußstäben und Bindedraht erfolgen, oder jede Masche ist mittels Klammern am Pfostenfalz zu befestigen.
3.2.2.4 Der Abstand der Spanndrähte darf bis 3 m Höhe 75 cm, bei Zäunen, die eine Fallfangfunktion erfüllen, 50 cm nicht überschreiten; über 3 m genügt ein Abstand von 1 m.
3.2.2.5 Der obere und der untere Spanndraht sind durch die Maschen zu schieben, mit dem Maschenende zu vernähen oder durch Umbiegen des Endes einer Geflechtsspirale zu halten. Die übrigen Spanndrähte können wahlweise durch jede Masche geschoben oder im Abstand von 30 cm mit Bindedraht oder Klammern mit dem Drahtgeflecht befestigt werden.
3.2.2.6 Die Spanndrähte sind im Abstand von 50 m mit Drahtspannern zu spannen.

3.2.3 Stahlgittermatten
3.2.3.1 Die Stahlgittermatten müssen kraftschlüssig mittels Schrauben und Schellen/Bändern bzw. Klammern mit dem Pfosten verbunden werden.
3.2.3.2 Mattenstöße sind formschlüssig zu gestalten.

3.2.4 Drehflügeltüren und -tore
3.2.4.1 Die Leichtgängigkeit der Flügel und die Funktion der Beschläge müssen gewährleistet sein.
3.2.4.2 Auf zweckmäßige Bodenfreiheit ist zu achten.
3.2.4.3 Viereckgeflecht darf nicht um den Rahmen gebunden werden; es ist fest im Rahmen zu verspannen.





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