Re: Gewerbegrundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 September, 2013 um 20:29:53

Antwort auf: Re: Gewerbegrundstück von Bauamt am 11 September, 2013 um 18:56:06:

Die Frage ist schon berechtigt ... denn in einem Gewerbegebiet wäre die Nutzung der Wohnung nur in Verbindung mit dem Betrieb gestattet und auch von der unmittelbaren Beziehung zueinander zulässig.
Wenn es sich aber planungsrechtlich um ein Mischgebiet nach BauNVO handelt sind beide Nutzungsformen (Gewerbe, Wohnen) nebeneinander regelmäßig und unabhängig voneinander zulässig. Der Gewerbetreibende kann also ein anderer sein als der Wohnnutzende. Sie sollten sich jedoch vor einer Abgabe des Wohnhauses oder des Firmendgeländes durch Einsicht in ihre Baugenehmigung oder Auskunft aus dem Baulastenverzeichnigs noch einmal versichern, dass nicht vielleicht über eine Baulast eine unmittelbare öffentlich-rechtlich gesicherte Beziehung zwischen den beiden Nutzungen hergestellt wurde.

: Baurecht ist in der Regel nicht personenbezogen.
: Wer das Gewerbe dort also betreibt ist nicht wichtig, solange es weiterhin die baurechtlich genehmigte Nutzung, also z.B. Gewerbe ist.

: : Ich habe vor 10 Jahren ein Gewerbegrundstück in einem Mischgebiet gekauft.Dort dann ein Firmengebaüde und Wohnhaus errichtet.Nun stelle ich mir die Frage was kann passieren wenn ich in Rente gehe muss ich dann verkaufen weil ich den Gewerbeteil nicht mehr nutze oder kann ich Ihn vermieten?
: : Vielen Dank für die Info
: : Dirk




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