Re: Abstandsflächenberechnung


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Abgeschickt von Bauamt am 11 September, 2013 um 23:10:10:

Antwort auf: Re: Abstandsflächenberechnung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 September, 2013 um 22:51:06:

Ich habe mir die sächsische BauO nicht angeschaut, aber vermutlich wäre das 16m-Privileg zu prüfen...
So könnte man dann auf 3m kommen.

: Hallo nispa,
: vermutlich mindestens 3,60m bei einem Flachdach.....
: siehe Ihre:
: Sächsische Bauordnung (SächsBO)
: SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr. 8 S. 200 Fsn-Nr.: 421-1/3
: Fassung gültig ab: 01.03.2012
: § 6
: Abstandsflächen, Abstände
: 4) Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe. Sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe hinzugerechnet. Andernfalls wird die Höhe des Daches voll hinzugerechnet. Die Sätze 1 bis 4 gelten für Dachaufbauten entsprechend. Das sich ergebende Maß ist H.

: (5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.





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