Re: Abstandsflächenberechnung


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Abgeschickt von oberh am 12 September, 2013 um 09:37:58

Antwort auf: Abstandsflächenberechnung von nispa am 10 September, 2013 um 13:24:26:

: Hallo,
: mal angenommen in Sachsen ist die Abstandsfläche zu berechnen. Das Haus ist 9m hoch und 14,01m lang. Muss die Abstandsfläche die ja auf jedem Grundstück selbst liegen muss und nicht übernommen wurde mehr als 3m sein?

Die Angaben reichen definitv nicht, um eine "sichere" Aussage zu treffen.
9 * 0,4 = 3,60
Die Frage ist nur, worauf bezieht sich das Maß 9m ?
Ist es Traufseits der Schnitt der Aussenwand mit der Dachhaut? Welche Neigung hat das Dach dann noch und wie hoch ist dann der First?

Ist es die Höhe des Firstes und wird hier pauschal als Maximum angegeben?

Ist die Höhe an einer Stelle gemessen oder bezieht sie sich auf die mittlere Geländehöhe?

Kann die Wand evtl. noch in Abschnitte unterteilt werden?

Wenn Sie Eigentümer des Nachbargrundstückes sind, dann können Sie Einblick in den Bauantrag nehmen.

LG
Olaf



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