Eigenheimzulage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gerda Heess am 07 Mai, 2005 um 13:58:30

Hallo zusammen,
Wohnung im August 2003 p. notariellem Kaufvertrag gekauft. Baugenehmigung im Nov. 2003 erteilt. Baubeginn April 2004, Fertigstellung Mai 2005. Voraussichtlicher Einzug Juni 2005. Beabsichtige nach Umzug und Ummeldung den Antrag auf Eigenheimzulage zu stellen.
Frage:
1. welches Jahr wird als "Erstjahr" gewertet? 2003 oder 2005?
2. welche Eigenheimförderung wird festgesetzt? Die bis 31.12.2003 gültige oder die ab 1.1.2004 gültige.
3. Ebenso welche Einkommensgrenzen werden berücksichtig? Die in 2003 gültigen oder die ab 1.1.2004 gültigen?
Vielleicht hat je jemand eigene Erfahrungen in dieser Sache. Danke!!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]